Das sind mögliche Lösungen für die soziale Nachlassplanung:

Der normale Verkauf
Kauf zum vereinbarten Preis mit sofortigem Antritt der Liegenschaft oder nach Vereinbarung, z.B. auf Ende Jahr, was steuermässig und für die Übergabe administrativ für beide Parteien einfacher ist.

Der Verkauf mit Garantien
In den Kaufvertrag können Bedingungen aufgenommen werden, die der Verkäuferschaft Sicherheiten geben, dass die Liegenschaft in ihrem Sinne weiter bewirtschaftet wird und die Mieterschaft gegen ungerechtfertigte Mietpreiserhöhungen und ungerechtfertigte Kündigungen geschützt sind.

Das Kaufrecht nach Ableben oder bei Handlungsunfähigkeit.
Ein Verkauf zu einem vereinbarten Preis, der nach Ableben oder bei einer allfälligen Handlungsunfähigkeit zum Zuge kommt, kann vereinbart werden. Diese Varianten sind wenig üblich.

Der Verkauf mit Wohnrecht
Diese Lösung ermöglicht einem Hausbesitzer im verkauften Wohnhaus bis zum Tod oder einem Wechsel in ein Pflegheim wohnen zu bleiben. Diese Variante ist durchaus eine sinnvolle Lösung, wenn eine Wohngenossenschaft von einem Hausbesitzer ein Mehrfamilienhaus übernimmt.

Verkäuferdarlehen an die GEWONA NORD-WEST
Was machen mit dem Geld nach dem Verkauf? Ein Teil des Kaufpreises wird in ein Verkäuferdarlehen umgewandelt. Wir verzinsen dieses Darlehen wie eine normale Hypothek. Wir zahlen jährlich einen Teil des Darlehens an die Verkäuferschaft zurück. So kann über die Jahre das Vermögen für den Lebensunterhalt verwendet werden.

Der Verkauf mit Nutzniessung
Diese Lösung ermöglicht den Verkaufenden im Haus weiterhin zu wohnen, zu vermieten und es bis zum Ableben zu bewirtschaften. Wie funktioniert das im Detail? Der/die Hausbesitzerin verkauft das Haus zu einem reellen Preis an eine Genossenschaft. Der/die Verkäufer/in darf das Haus bewirtschaften wie bisher. Also selber bewohnen oder vermieten. Sie ist auch für den Unterhalt und Renovationen verantwortlich und muss diese selber bezahlen. Ebenso zahlt der Nutzniesser die Liegenschaftssteuer und Versicherungen. Bei grösseren baulichen Veränderungen bedarf es des Einverständnisses der neuen Besitzerin. Da die neue Besitzerin, die Genossenschaft, keinen Nutzen/Einnahmen hat wenn sie das Haus kauft, gibt der/die Verkäufer/in ein zinsloses Darlehen über die Höhe des Kaufpreises.
GEWONA NORD-WEST
Genossenschaft für Wohnen und Arbeiten
Geschäftsstelle
Wartenbergstrasse 40
4052 Basel
T 061 515 07 15
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Öffnungszeiten Geschäftsstelle:
Montag: 08.30–11.00 und 13.30–17.00
Dienstag bis Donnerstag: 08.30–12.00 und 13.30–17.00
Freitag: geschlossen